STI Next - Teilnahmebedingungen

Letzte Aktualisierung: August 2026

0. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

0.1 Geltungsbereich. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am von B Lab Switzerland betriebenen Programm STI Next. Sie gelten unter Ausschluss jedes anderen Dokuments betreffend STI Next, vorbehaltlich Artikel 0.3.

0.2 Begriffsbestimmungen:

  • Teilnehmer: Jede juristische Person, die zu STI Next zugelassen ist, sei es ein Unternehmen, eine Gemeinde oder eine andere öffentliche oder private Organisation.
  • Programm: Das Programm STI Next, einschliesslich des Ambitionsrahmens, der methodischen Instrumente, des Verifizierungsverfahrens und des öffentlichen Verzeichnisses.
  • Öffentliches Verzeichnis: Das öffentlich zugängliche Verzeichnis der Teilnehmer und ihrer Verpflichtungen, das von B Lab Switzerland veröffentlicht wird.
  • STI-Unterzeichner: Der Status einer Organisation, die mit veröffentlichten Verpflichtungen im öffentlichen Verzeichnis aufgeführt ist, jedoch keine aktive Teilnehmerin von STI Next ist.
  • Beitragstabelle: Das Dokument, das die geschuldeten Beträge festlegt, wie in Artikel 13 definiert.

0.3 Sprache. Diese Teilnahmebedingungen können in französischer, deutscher und englischer Sprache veröffentlicht werden.

1. Art der Verpflichtung

1.1 Die Teilnahme an STI Next stellt eine freiwillige, öffentliche und jährliche Verpflichtung im Rahmen des von B Lab Switzerland geführten Programms Swiss Triple Impact dar.

1.2 Mit dem Beitritt zu STI Next verpflichtet sich der Teilnehmer:

  • a. Nachhaltigkeitsverpflichtungen zu formulieren, die nach dem Ambitionsrahmen des Programms strukturiert sind;
  • b. die Veröffentlichung dieser Verpflichtungen im öffentlichen Verzeichnis zu bewilligen, sofern nichts anderes einvernehmlich vereinbart wird;
  • c. zur jährlichen Überprüfung seiner Fortschritte beizutragen, insbesondere durch die Bereitstellung der von B Lab Switzerland in angemessener Weise verlangten Informationen innerhalb der vereinbarten Fristen.

1.3 Die Verpflichtung im Rahmen von STI Next ist ein auf Transparenz und kontinuierlicher Verbesserung beruhender Ansatz nach Treu und Glauben. Sie stellt keine Zertifizierung, keine Akkreditierung, kein Audit und keine Konformitätsbescheinigung im rechtlichen Sinne dieser Begriffe dar. B Lab Switzerland übernimmt gegenüber Dritten keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Erreichung der von einem Teilnehmer erklärten Verpflichtungen.

1.4 Ambitionsrahmen und Status. Die Verpflichtungen werden nach den Ambitionsstufen (1, 2 oder 3) des Programms eingeteilt. Davon getrennt wird einem aktiven Teilnehmer ein dynamischer Programmstatus unter Engaged, Shaper, Leader und Champion zugewiesen, der den Gesamtfortschritt seiner Verpflichtungen widerspiegelt. Die Ambitionsstufen und der Programmstatus sind zwei unterschiedliche Klassifizierungen.

2. Dauer, Erneuerung und Kündigung auf die folgende Periode

2.1 Anfangsperiode. Die Teilnahme wird für eine Dauer von zwölf Monaten ab dem Datum der Zulassung zu STI Next vereinbart.

2.2 Stillschweigende Erneuerung. Am Ende jeder Jahresperiode wird die Teilnahme stillschweigend um eine weitere Periode von zwölf Monaten erneuert, sofern sie nicht gemäss Artikel 2.3 gekündigt wird.

2.3 Kündigung auf die folgende Periode. Jede Partei kann die Erneuerung der Teilnahme verhindern, indem sie mindestens dreissig Tage vor dem Ende der laufenden Jahresperiode schriftlich kündigt. Eine Kündigung nach diesem Artikel wird auf das Ende der laufenden Jahresperiode wirksam. Der Jahresbeitrag für die laufende Periode bleibt vollumfänglich geschuldet.

2.4 Die Artikel 4 und 6 regeln die übrigen Fälle, in denen die Teilnahme vor dem Ende der laufenden Periode enden kann.

3. Jahresbeitrag

3.1 Berechnungsgrundlage. Der Jahresbeitrag richtet sich nach einer Grössenklasse, die wie folgt bestimmt wird:

  • a. bei Unternehmen und anderen wirtschaftlichen Einheiten auf der Grundlage des vom Teilnehmer deklarierten Jahresumsatzes;
  • b. bei Gemeinden und anderen öffentlichen Einheiten auf der Grundlage der von der zuständigen Behörde veröffentlichten Wohnbevölkerung.

3.2 Beitragstabelle, Einbezug durch Verweis. Die geschuldeten Beträge sind in der Beitragstabelle gemäss Artikel 13 festgelegt, die integrierender Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen ist. Massgebend ist die Fassung der Beitragstabelle, die am Datum der Zulassung des Teilnehmers oder, bei einer erneuerten Periode, am Datum der Erneuerung in Kraft steht. Jede Fassung der Beitragstabelle ist datiert und nummeriert, und ersetzte Fassungen bleiben zugänglich.

3.3 Aufbau des Beitrags. Der Beitrag besteht aus einem Eintrittsbeitrag, der für die erste Jahresperiode geschuldet ist, und einem reduzierten Erneuerungsbeitrag für jede weitere Jahresperiode. Der Erneuerungsbeitrag wird als Prozentsatz des Eintrittsbeitrags der anwendbaren Klasse ausgedrückt, nämlich 20 Prozent für Teilnehmer, die am oder nach dem 1. Juni 2026 zugelassen wurden, und 10 Prozent für Teilnehmer, die vor dem 1. Juni 2026 zugelassen wurden.

3.4 Deklaration und Überprüfung. Der Umsatz oder die Bevölkerungszahl wird vom Teilnehmer bei der Zulassung selbst deklariert und bei jeder Erneuerung bestätigt. B Lab Switzerland kann Belege verlangen. Erweist sich eine Deklaration als wesentlich unrichtig, so kann B Lab Switzerland den Teilnehmer der zutreffenden Klasse zuordnen und die Differenz für die betroffenen Perioden in Rechnung stellen.

3.5 Wechsel der Klasse. Eine Änderung des Umsatzes oder der Bevölkerungszahl wird bei der nächsten Erneuerung berücksichtigt und wirkt sich nicht auf den Beitrag der laufenden Periode aus.

3.6 Steuern. Alle Beträge verstehen sich ohne Steuern. Die schweizerische Mehrwertsteuer wird gegebenenfalls zum geltenden Satz hinzugerechnet.

3.7 Rechnungsstellung und Zahlung. Die Rechnung wird jährlich in dem Monat ausgestellt, der dem Datum der ursprünglichen Zulassung des Teilnehmers zum STI-Programm entspricht. Die Zahlung ist innert dreissig Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

3.8 Zahlungsverzug. Bleibt eine Rechnung nach Fälligkeit unbezahlt, so kann B Lab Switzerland nach einer schriftlichen Mahnung und einer weiteren Nachfrist von fünfzehn Tagen:

  • a. einen Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr gemäss Artikel 104 des Schweizerischen Obligationenrechts erheben;
  • b. den Zugang des Teilnehmers zu den in Artikel 7 aufgeführten Leistungen sperren;
  • c. die Anzeige des dynamischen Programmstatus des Teilnehmers im Öffentlichen Verzeichnis aussetzen;
  • d. nach sechzig Tagen der Nichtzahlung die Teilnahme mit sofortiger Wirkung beenden, wobei Artikel 6 anwendbar ist und der Beitrag geschuldet bleibt.

4. Widerrufsfrist bei der ersten Rechnung

4.1 Bei der ersten Rechnung, die einem Teilnehmer nach seiner erstmaligen Zulassung zu STI Next ausgestellt wird, verfügt der Teilnehmer über eine Frist von dreissig Tagen ab Rechnungsdatum, um seinen Rücktritt mitzuteilen, in welchem Fall der Beitrag für dieses Jahr nicht geschuldet ist und ein bereits bezahlter Betrag vollumfänglich zurückerstattet wird.

4.2 Diese Widerrufsfrist gilt nur einmal, bei der ersten Rechnung nach der erstmaligen Zulassung. Sie gilt nicht für Rechnungen, die bei einer Erneuerung ausgestellt werden.

4.3 Nach Ablauf dieser Frist ist der Jahresbeitrag vollumfänglich geschuldet und es erfolgt keine anteilsmässige Rückerstattung, vorbehaltlich Artikel 6.4.

5. Kündigung durch den Teilnehmer während der laufenden Periode

5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit und ohne Begründung von STI Next zurücktreten, durch Mitteilung per E-Mail an support@blab-switzerland.ch.

5.2 Der Rücktritt wird mit Eingang der Mitteilung bei B Lab Switzerland wirksam. B Lab Switzerland bestätigt den Eingang innert zehn Arbeitstagen schriftlich. Diese Bestätigung ist administrativer Natur und keine Voraussetzung für die Gültigkeit des Rücktritts.

5.3 Für die laufende Periode erfolgt keine anteilsmässige Rückerstattung. Der Jahresbeitrag bleibt für die laufende Periode vollumfänglich geschuldet, vorbehaltlich der Artikel 4.1 und 6.4.

6. Sperrung und Beendigung durch B Lab Switzerland

6.1 Gründe. B Lab Switzerland kann die Teilnahme mit sofortiger Wirkung sperren oder beenden, nach schriftlicher Mitteilung und, sofern die Verletzung behoben werden kann, einer Behebungsfrist von dreissig Tagen, im Falle von:

  • a. einer wesentlich falschen oder irreführenden Deklaration des Teilnehmers;
  • b. einer Verwendung der Namen, Marken oder der visuellen Identität von STI oder B Lab unter Verletzung von Artikel 9;
  • c. Nichtzahlung gemäss Artikel 3.8;
  • d. einem Verhalten des Teilnehmers, das offensichtlich mit dem Zweck des Programms unvereinbar ist oder geeignet ist, dessen Integrität oder diejenige von B Lab Switzerland ernsthaft zu schädigen.

6.2 Eine Beendigung nach Artikel 6.1 begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.

6.3 Änderung des Programms. B Lab Switzerland kann diese Teilnahmebedingungen, den Ambitionsrahmen oder die Beitragstabelle ändern, unter Einhaltung einer Frist von sechzig Tagen, die den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt wird.

6.4 Kündigungsrecht bei Änderung. Ist eine Änderung nach Artikel 6.3 wesentlich, so kann der Teilnehmer seine Teilnahme innerhalb der Frist von sechzig Tagen kündigen. In diesem Fall wird die Kündigung auf das Datum des Inkrafttretens der Änderung wirksam, und B Lab Switzerland erstattet den Beitrag der laufenden Periode anteilsmässig für die verbleibenden Monate zurück. Eine Änderung ist wesentlich, wenn sie den Beitrag erhöht, die in Artikel 7 aufgeführten Leistungen einschränkt oder die Pflichten des Teilnehmers wesentlich verändert.

7. Pflichten von B Lab Switzerland

7.1 Als Gegenleistung für den Jahresbeitrag erbringt B Lab Switzerland für den Teilnehmer:

  • a. eine jährliche Begleitung durch eine zugewiesene Analystin oder einen zugewiesenen Analysten für die Nachverfolgung und die Weiterentwicklung der Verpflichtungen;
  • b. den Zugang zu den methodischen Instrumenten des Programms, einschliesslich des Leitfadens und des Katalogs der Verpflichtungen sowie der Matrix der doppelten Wesentlichkeit;
  • c. die öffentliche Sichtbarkeit des Profils und der Verpflichtungen des Teilnehmers im STI-Next-Verzeichnis;
  • d. den Zugang zu thematischen Veranstaltungen und Peer-Austauschsitzungen, die von B Lab Switzerland organisiert werden;
  • e. die Überprüfung und Validierung der Verpflichtungen zu jedem Fälligkeitstermin.

7.2 Art der Zusagen. Die Zusagen nach Artikel 7.1 sind Bemühungspflichten und keine Erfolgspflichten. B Lab Switzerland erbringt sie mit der Sorgfalt, die von einer professionellen Organisation erwartet werden darf, und garantiert dem Teilnehmer kein bestimmtes Ergebnis.

7.3 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die auf ein Ereignis ausserhalb ihrer angemessenen Kontrolle zurückzuführen ist. Dauert ein solches Ereignis länger als neunzig Tage an, so kann jede Partei die Teilnahme beenden, und B Lab Switzerland erstattet den Beitrag anteilsmässig für die nicht erbrachten Leistungen zurück.

8. Folgen der Beendigung der Teilnahme für das öffentliche Profil

8.1 Umklassierung. Endet die Teilnahme aus irgendeinem Grund, so wird der Teilnehmer im Öffentlichen Verzeichnis als STI-Unterzeichner umklassiert.
8.2 In diesem Rahmen gilt:

  • a. die während der Teilnahme eingegangenen Verpflichtungen bleiben zusammen mit ihren Ambitionsstufen öffentlich sichtbar, so wie sie am Datum der Beendigung der Teilnahme erfasst waren, und werden danach nicht mehr geändert, ausser gemäss Buchstabe c;
  • b. der in Artikel 1.4 genannte dynamische Programmstatus wird nicht mehr angezeigt;
  • c. B Lab Switzerland führt zum Fälligkeitstermin jeder bestehenden Verpflichtung eine leichte Nachverfolgung durch. Sie versendet drei Monate vor jedem Fälligkeitstermin eine automatische E-Mail, gefolgt von einem kurzen Validierungsaustausch, um ein Endergebnis festzuhalten, erreicht oder innert Frist nicht erreicht. Diese Nachverfolgung ist eine von B Lab Switzerland angebotene Leistung und begründet keine Pflicht des ehemaligen Teilnehmers.

8.3 Löschung. Der ehemalige Teilnehmer kann jederzeit die vollständige Löschung seines Profils aus dem Öffentlichen Verzeichnis verlangen, durch schriftliches Gesuch an support@blab-switzerland.ch. B Lab Switzerland gibt diesem Gesuch innert dreissig Tagen Folge.

9. Verwendung des Namens und der Marken STI

9.1 Für die Dauer seiner Teilnahme wird dem Teilnehmer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und unentgeltliches Recht eingeräumt, auf seine Teilnahme an STI Next hinzuweisen und die von B Lab Switzerland zur Verfügung gestellten visuellen Elemente gemäss den abgegebenen Kommunikationsrichtlinien zu verwenden.

9.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Teilnahme nicht als Zertifizierung, als Konformitätslabel oder als Billigung seiner Produkte oder Dienstleistungen durch B Lab Switzerland darzustellen.

9.3 Mit dem Ende der Teilnahme stellt der Teilnehmer die Verwendung der visuellen Elemente innert dreissig Tagen ein und aktualisiert jede Kommunikation, die den Eindruck erwecken könnte, er sei weiterhin aktiver Teilnehmer. Hinweise auf während der Teilnahme eingegangene Verpflichtungen bleiben zulässig, sofern sie korrekt datiert sind.

10. Personendaten und öffentliche Sichtbarkeit

10.1 Die im STI-Next-Verzeichnis veröffentlichten Informationen, namentlich der Name des Teilnehmers, seine Verpflichtungen, deren Ambitionsstufen und sein Programmstatus, werden vom Teilnehmer im Rahmen des Programms freiwillig übermittelt. Der Teilnehmer bewilligt deren Veröffentlichung auf der Website von B Lab Switzerland für die Dauer seiner Teilnahme und danach zu den in Artikel 8 festgelegten Bedingungen.

10.2 Die Bearbeitung von Personendaten durch B Lab Switzerland richtet sich nach ihrer Datenschutzerklärung, verfügbar unter https://blab-switzerland.ch/privacy-policy/, sowie nach dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz.

10.3 Der Teilnehmer und die betroffenen natürlichen Personen können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Löschung unter support@blab-switzerland.ch geltend machen. Das Recht, die Entfernung aus dem Öffentlichen Verzeichnis zu verlangen, ist in Artikel 8.3 geregelt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Diese Teilnahmebedingungen unterstehen dem schweizerischen Recht.
11.2 Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten gütlich beizulegen.

12. Inkrafttreten und Versionen

12.1 Diese Version tritt am 25. August 2026 in Kraft und gilt für jede Zulassung oder Erneuerung, die an oder nach diesem Datum erfolgt.
12.2 Teilnehmer, die unter einer früheren Version zugelassen wurden, unterstehen dieser Version ab ihrer nächsten Erneuerung, vorbehaltlich der in Artikel 6.3 vorgesehenen Ankündigungsfrist.

13. Beitragstabelle

Unternehmen und andere wirtschaftliche Einheiten

Jahresumsatz (CHF) Eintrittsbeitrag (CHF) Erneuerung, zugelassen am oder nach dem 1. Juni 2026 (20 %) Erneuerung, zugelassen vor dem 1. Juni 2026 (10 %)
Bis 149,999
1,560
312
156
150,000 bis 499,999
1,950
390
195
500,000 bis 2,499,999
3,600
720
360
2,500,000 bis 7,499,999
5,250
1,050
525
7,500,000 bis 19,999,999
6,600
1,320
660
20,000,000 bis 49,999,999
7,600
1,520
760
50,000,000 bis 249,999,999
10,600
2,120
1,060
250,000,000 und mehr
12,750
2,550
1,275

Gemeinden und andere öffentliche Einheiten

Bevölkerung Teilnahmegebühr (CHF) Verlängerung, zugelassen am oder nach dem 1. Juni 2026 (20 %) Verlängerung, aufgenommen vor dem 1. Juni 2026 (10 %)
Weniger als 1.000
1.560
312
156
1.000 bis 1.999
2,800
560
280
2.000 bis 4.999
3,800
760
380
5.000 bis 9.999
5,800
1,160
580
10.000 bis 14.999
7,600
1,520
580
15.000 bis 29.999
10.600
2.120
1.060
30.000 und mehr
12.750
2.550
1,275

Alle Beträge verstehen sich ohne Steuern. Version 1, in Kraft seit dem 20. April 2026.

14. Kontakt

B Lab Switzerland, STI Team

support@blab-switzerland.ch

blab-switzerland.ch/swiss-triple-impact/