Seit ihrer Gründung im Jahr 1990 ist die St-Louis-Stiftung als gemeinnützig anerkannt und in die kantonale Planung der Institutionen für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Die Stiftung St-Louis ist vom Staat Freiburg für die ihr übertragenen Aufgaben anerkannt: Aufnahme, Beschäftigung und Wiedereingliederung von erwachsenen Personen mit psychischen und/oder sozialen Schwierigkeiten.